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In Frankreich gelten für THC und CBD unterschiedliche Regeln.
Cannabis mit THC gilt als eingestuftes Betäubungsmittel, und der Konsum ist nach Artikel L3421-1 des französischen Gesundheitsgesetzbuchs (Code de la santé publique) eine Straftat. Grundlage dafür ist das Betäubungsmittelgesetz von 1970. Die einzigen zulässigen Ausnahmen sind THC-haltige Arzneimittel mit Zulassung sowie das weiter unten beschriebene Programm für medizinisches Cannabis.
CBD-Produkte sind dagegen legal, wenn sie höchstens 0,3 % THC enthalten. Bestätigt hat diese Regel im Jahr 2022 der französische Staatsrat (Conseil d'État).
| THC-Cannabis | CBD-Produkte | |
|---|---|---|
| Legal? | Nein | Ja, bis 0,3 % THC |
| Rechtsgrundlage | Betäubungsmittelgesetz von 1970, Art. L3421-1 | Arrêté vom 30. Dezember 2021 |
| Verkauf | Nicht erlaubt | In CBD-Shops, Apotheken und online |
| Strafe bei Besitz | Bis zu 1 Jahr Haft und 3.750 € Geldstrafe; ein erstes geringfügiges Delikt wird meist mit einem Pauschalbußgeld von 500 € erledigt | Keine |
Die Grenze von 0,3 % THC ist das Ergebnis eines langen Rechtsstreits.
Das Gesetz von 1970 verbot Besitz, Anbau, Verkauf und Konsum von Cannabis grundsätzlich.
Ende 2021 legte ein neuer Arrêté fest, dass CBD-Produkte bis 0,3 % THC erlaubt sind. Gleichzeitig sollten CBD-Blüten und Hanfblätter verboten werden. Im Januar 2022 kippte der französische Staatsrat dieses Verbot jedoch. Das Gericht entschied, dass CBD nicht berauschend und nicht suchterzeugend ist. CBD-Blüten dürfen deshalb verkauft werden, solange sie den THC-Grenzwert einhalten.
Der Besitz von THC-haltigem Cannabis bleibt in Frankreich illegal, auch in kleinen Mengen zum Eigengebrauch – das ist von den oben genannten CBD-Regeln zu trennen. Seit 2019 werden Ersttaten mit einer kleinen Menge allerdings meist über ein vereinfachtes Pauschalbußgeld statt über ein vollständiges Strafverfahren abgewickelt. Dieses schnellere Verfahren ändert nichts an der Rechtslage: THC-Cannabis bleibt illegal. Es ändert nur, wie ein geringfügiger Fall behandelt wird.
So läuft es typischerweise ab:
Diese Beträge haben sich im August 2026 geändert. Die "loi RIPOST" (loi n° 2026-798 du 18 août 2026) wurde am 21. Juli 2026 endgültig verabschiedet, am 14. August 2026 vom Conseil constitutionnel geprüft, am 19. August 2026 im Journal officiel veröffentlicht und ist am 20. August 2026 in Kraft getreten.
Was sich damit für den Drogenkonsum geändert hat:
Bitte lesen Sie das aufmerksam, bevor Sie danach handeln: Das Cannabis- und CBD-Recht ändert sich in ganz Europa regelmäßig, und die Praxis der Behörden kann je nach Region unterschiedlich sein, selbst wenn der Gesetzestext gleich bleibt. Dieser Artikel gibt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung wieder. Bevor Sie Produkte bestellen, damit reisen oder auf Grundlage dieser Informationen eine Entscheidung treffen, prüfen Sie den aktuellen Stand bitte selbst über eine offizielle Quelle, das nationale Gesetzblatt, das zuständige Ministerium oder eine zugelassene Anwältin oder einen zugelassenen Anwalt vor Ort, statt sich allein auf diese Seite oder auf eine einzelne andere Website zu verlassen. Dieser Artikel erläutert den rechtlichen Hintergrund; er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
CBD-Blüten, CBD-Öle, Hasch und CBD-haltige Lebensmittel dürfen verkauft werden, wenn:
Hersteller dürfen dabei jedoch keine medizinischen Gesundheitsaussagen treffen, denn CBD gilt in Frankreich als Verbraucherprodukt und nicht als Arzneimittel.
HHC ist nicht legal. Die französische Arzneimittelbehörde (ANSM) hat HHC, HHCO und HHCP mit Entscheidung vom 12. Juni 2023 und Wirkung zum 13. Juni 2023 als Betäubungsmittel eingestuft.
Am 3. Juni 2024 hat die ANSM diese Einstufung auf weitere halbsynthetische Cannabinoide ausgeweitet, darunter H4CBD, H2CBD, HHCPO und THCP.
Herstellung, Verkauf und Besitz all dieser Stoffe sind daher in Frankreich verboten, unabhängig vom THC-Gehalt.
Frankreich hat einen Modellversuch mit medizinischem Cannabis durchgeführt, der am 31. Dezember 2024 endete. Seit dem 27. März 2024 wurden keine neuen Patientinnen und Patienten mehr aufgenommen.
Seither setzen rund 700 bereits aufgenommene Patientinnen und Patienten ihre Behandlung im Rahmen einer Übergangsregelung fort. Diese Regelung sollte ursprünglich am 31. März 2026 auslaufen und wurde verlängert; sie gilt nun bis drei Monate nach Veröffentlichung der Stellungnahme der französischen Gesundheitsbehörde (HAS) – ein Datum, das noch nicht feststeht.
Der dauerhafte Rechtsrahmen ist noch nicht in Kraft. Die Durchführungstexte wurden der Europäischen Kommission im März 2025 notifiziert, und das Erstattungsdekret ging am 2. Juli 2026 an den Conseil d'État; die Stellungnahme der HAS wird im Herbst 2026 erwartet.
Das Programm deckt Erkrankungen wie chronische Schmerzen und schwere Epilepsie ab und setzt immer eine ärztliche Verschreibung voraus. Diese Regeln haben nichts mit den Vorschriften für CBD oder für Freizeit-Cannabis zu tun.
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