Ist Gras in Italien legal?

Cannabis bleibt in Italien für den Freizeitgebrauch illegal, geregelt im DPR 309/1990. Der Besitz einer kleinen Menge zum Eigengebrauch gilt jedoch als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat und wird nur selten verfolgt. Seit dem Decreto-Legge 48/2025, das am 12. April 2025 in Kraft trat und in das Legge 9 giugno 2025, n. 80 überführt wurde, gelten Hanfblüten und sämtliche daraus gewonnenen Cannabinoid-Produkte – einschließlich CBD-Blüten und aus Blüten extrahierter Öle – unabhängig vom THC-Gehalt als Betäubungsmittel. Dadurch mussten die meisten "Cannabis light"-Shops des Landes innerhalb weniger Tage schließen. Das Verbot wird inzwischen sowohl vor der italienischen Corte costituzionale als auch vor dem Gerichtshof der Europäischen Union angegriffen, und die Durchsetzung ist weitgehend zum Erliegen gekommen, solange diese Verfahren laufen.

Situation Stand 2026
Freizeit-Cannabis (THC) Illegal; Besitz zum Eigengebrauch ist zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft
Eigenanbau, kleiner Maßstab, Eigengebrauch Seit einem Urteil des obersten Gerichtshofs von 2020 keine Straftat
Hanfblüten und daraus gewonnene Cannabinoide (einschließlich CBD-Blüten) Seit dem 12. April 2025 als Betäubungsmittel verboten – angefochten vor der Corte costituzionale und dem EuGH
CBD aus Hanfsamen oder Stängeln Vom Blütenverbot nicht erfasst, doch CBD zur oralen Anwendung ist gesondert beschränkt
Medizinisches Cannabis Mit Verschreibung legal

Das italienische Recht kennt keine einheitliche, feste Grammgrenze für den Eigengebrauch. Die Gerichte vergleichen eine sichergestellte Menge mit den Dosierungstabellen des Gesundheitsministeriums, um zu beurteilen, ob sie auf Eigenkonsum oder auf Handel hindeutet; verbreitete Ratgeber nennen rund 5 Gramm getrockneter Blüten als praktische Schwelle, die die Polizei vor Ort anlegt – diese Zahl stammt allerdings aus der Vollzugspraxis und nicht aus dem Gesetz selbst. Wird Eigengebrauch festgestellt, folgen verwaltungsrechtliche Sanktionen wie der Entzug des Führerscheins oder des Reisepasses statt eines Eintrags im Strafregister. Für den Eigenanbau gilt eine eigene Regel: In einem am 16. April 2020 hinterlegten Urteil (n. 12348/2020) haben die Sezioni Unite der Corte di Cassazione entschieden, dass ein minimaler Anbau im häuslichen Rahmen, der ausschließlich dem Eigengebrauch dient, nicht unter das Strafrecht fällt – vorausgesetzt, die Methode ist rudimentär, die Zahl der Pflanzen gering und nichts deutet auf den Drogenmarkt hin.

Vor April 2025 entschied allein der THC-Gehalt. Nach dem Legge 242/2016 war der Anbau von in der EU registriertem Nutzhanf mit einem THC-Gehalt bis 0,2 % ohne Genehmigung erlaubt, und in Italien entstand rund um etwa 2.000 Shops, die THC-arme Hanfblüten und CBD-Produkte verkauften, ein auf schätzungsweise 2 Milliarden € bezifferter "Cannabis light"-Sektor. Das Decreto-Legge 48/2025 ersetzte diese am THC-Gehalt orientierte Grenze durch eine Unterscheidung nach Pflanzenteilen: Artikel 18 verbietet nun Einfuhr, Weitergabe, Verarbeitung, Vertrieb, Verkauf, Transport und Lieferung von Hanfblütenständen in jeder Form sowie der daraus gewonnenen Harze, Öle und Extrakte, unabhängig vom THC-Gehalt. CBD, das aus Hanfsamen oder Stängeln statt aus Blüten stammt, fällt nicht unter dieses Verbot und wird weiterhin wie zuvor nach dem THC-Gehalt beurteilt. Damit ist das Bild für CBD aber noch nicht vollständig: Ein gesondertes Ministerialdekret stuft CBD zur oralen Anwendung als betäubungsmittelhaltiges Arzneimittel ein, das nur über Apotheken verkauft werden darf. Am 3. August 2026 hat der Consiglio di Stato dieses Dekret zum dritten Mal ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt; orales CBD sollte deshalb ebenfalls nicht als frei verkehrsfähig gelten.

Stand der Anfechtung im August 2026

Artikel 18 steht weiterhin im Gesetzbuch und wurde nicht aufgehoben, doch er wird an zwei Fronten zugleich angegriffen, und entschieden ist noch nichts.

  • Corte costituzionale. Das Tribunale di Brindisi hat Artikel 18 mit Beschluss vom 2. Dezember 2025 der Corte costituzionale vorgelegt (eingetragen als ordinanza n. 26/2026, veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale am 25. Februar 2026); weitere Vorlagen kamen vom Tribunale di Trani und vom Tribunale di Brescia. Die öffentliche Verhandlung ist für den 21. Oktober 2026 angesetzt. Eine Entscheidung liegt nicht vor.
  • Gerichtshof der Europäischen Union. Der Consiglio di Stato hat die Beschränkung für Hanfblütenstände und deren Folgeprodukte mit den Beschlüssen nn. 8813/2025 und 8839/2025 vom 12. November 2025 unter Berufung auf den freien Warenverkehr und die Gemeinsame Agrarpolitik nach Luxemburg verwiesen; im August 2026 folgte die gesonderte Vorlage zu oralem CBD. Ein Urteil des EuGH liegt nicht vor.
  • Durchsetzung. In der Praxis gibt es seit Januar 2026 so etwas wie ein Moratorium für Beschlagnahmen. Verwaltungsgerichte in Ligurien (11. Juni 2026) und in der Lombardei (17. Juni 2026) setzten kommunale Schließungsverfügungen aus, und die Vierte Strafsektion der Corte di Cassazione hat in einem am 8. Juli 2026 hinterlegten Urteil festgestellt, dass Artikel 18 Hanf nicht automatisch illegal macht und eine konkrete Betäubungsmittelwirkung weiterhin nachgewiesen werden muss. Zugleich ordnen einzelne Bürgermeister weiterhin Schließungen an.

Für alle, die in Italien Produkte aus Hanfblüten kaufen oder verkaufen, lautet die praktische Erkenntnis: Die Lage ist ungeklärt und regional uneinheitlich und keineswegs abgeschlossen – und sie kann sich nach dem 21. Oktober 2026 erheblich ändern.

Bitte lesen Sie das aufmerksam, bevor Sie danach handeln: Das Cannabis- und CBD-Recht ändert sich in ganz Europa regelmäßig, und die Praxis der Behörden kann je nach Region unterschiedlich sein, selbst wenn der Gesetzestext gleich bleibt. Dieser Artikel gibt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung wieder. Bevor Sie Produkte bestellen, damit reisen oder auf Grundlage dieser Informationen eine Entscheidung treffen, prüfen Sie den aktuellen Stand bitte selbst über eine offizielle Quelle, das nationale Gesetzblatt, das zuständige Ministerium oder eine zugelassene Anwältin oder einen zugelassenen Anwalt vor Ort, statt sich allein auf diese Seite oder auf eine einzelne andere Website zu verlassen. Dieser Artikel erläutert den rechtlichen Hintergrund; er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen: